Wer ist oder was ist überhaupt eine elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP)?
EuP ist nach DIN VDE 0105-100 eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über ihre übertragenen Aufgaben und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten sowie der nötigen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen unterwiesen wird.
Was darf man als elektrotechnisch unterwiesene Person?
Grundsätzlich darf eine „EuP“ Elektrofachkräfte unterstützen, jedoch nicht selbständig arbeiten, da ihr hierfür wichtige Fachkenntnisse fehlen. Sämtliche Arbeiten müssen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen, von daher ist das Betätigungsfeld eingeschränkt.
Unter Aufsicht und Leitung bedeutet aber nicht, dass die Elektrofachkraft ständig vor Ort sein muss, sondern vielmehr eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Arbeiten.
Der EuP können einfache elektrotechnische Aufgaben übertragen werden, welche durch Anlernen bzw. Unterweisen möglich sind.
Diese Aufgaben haben allerdings keinerlei Handlungsspielraum für selbständige oder auch fachliche Entscheidungen, diese muss immer und ausnahmslos die verantwortliche Elektrofachkraft treffen.
Die EuP darf im überprüften spannungsfreien Zustand z.B. baugleiche Lichtschalter oder Steckdosen tauschen. Auch das Wechseln von Schmelzsicherungseinsetzten (Diazed) und (Neozed) ist laut VDE 0105-100 bis 400V und 63A möglich, sowie über 400V bis 16A.
Die EuP darf auch bei Geräteprüfungen DIN EN 50678 und EN 50699 im Prüfteam mithelfen, dies bedeutet in der Praxis, dass die EUP die zu Prüfenden Geräte herrichtet, die Messprotokolle anfängt auszufüllen (Hersteller, Geräte Typ, Seriennummer etc.). Die EuP darf jedoch im Prüfteam keinerlei Entscheidung darüber treffen, ob eine Prüfung bestanden wurde oder nicht.
Kurz und knapp:
Eine EuP darf die Elektrofachkraft sinnvoll unterstützen, sie hat jedoch „nur“ eine Hilfsfunktion und darf nur Teilaufgaben rechtssicher wahrnehmen. Die EuP ist keinerlei Ersatz für eine Elektrofachkraft, dennoch kann diese das Team sinnvoll verstärken und Haftungsrisiken durch die Vermeidung von potenziellen Gefährdungen im Betrieb reduzieren.
Wie wird man eine elektrotechnisch unterwiesene Person?
EuP wird man durch die Teilnahme einer entsprechenden Weiterbildung zur elektrotechnischen Person. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs werden die erworbenen Qualifikationen durch ein Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung bestätigt und dienen dem eigenen Fachkundenachweis. Nach dem EuP-Seminar muss zudem eine abschließende Unterweisung durch eine Elektrofachkraft im eigenen Unternehmen erfolgen.
Wie lange dauert eine EuP-Schulung?
Die Fachkunde zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person können Sie natürlich direkt an unserer Fachkräfteschmiede erwerben. Maximal komfortabel durch einen etwa 8-stündigen Onlinekurs, den Sie jederzeit beginnen und während einem 30ig-tätigen Zeitraums abschließen können.