Sichtprüfung, Erproben, Messen - Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) | Fachkräfteschmiede
Elektrotechnik

Sichtprüfung, Erproben, Messen - Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)

Elektrische Geräte werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt, sei es in der Industrie, im Handwerk oder im privaten Bereich. Damit diese Geräte sicher verwendet werden können, müssen sie im gewerblichen, industriellen und öffentlichen Bereich regelmäßig auf ihre Funktionalität und Sicherheit geprüft werden.

Zurückzuführen ist dies auf die DGUV Vorschrift 3. Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind verbindliche technische Regelwerke, die technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen für den Unternehmer und die Versicherten zwingend vorschreiben, zum Zwecke des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die DGUV Vorschrift 3 regelt, dass die sich im Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden müssen.

Geprüft wird dabei nach den Normen DIN EN 50678 (VDE 0701) nach einer Reparatur und DIN EN 50699 (VDE 0702) bei einer Wiederholungsprüfung. Die Normen beschreiben, welche Prüfungen durchzuführen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind und wie die Prüfungen dokumentiert werden müssen.

Normierung und neue Gültigkeit

Die DIN VDE 0701 und 0702 wurden im Jahr 2008 zur DIN VDE 0701 - 0702 zusammengeführt und sind noch mit einer Übergangsfrist bis zum 21.09.2023 gültig, danach haben ausschließlich die neuenNormen DIN EN 50678 und DIN EN 50699 ihre Gültigkeit.
Die DIN EN 50678 und DIN EN 50699 ist grundsätzlich wieder eine Trennung der beiden Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702.

Durchführung laut Betriebsmittelverordnung

Die Durchführung der Geräteprüfung nach Norm EN 50678 und DIN EN 50699 (DIN VDE 0701 - 0702) ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Laut dieser Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln wie z.B. Wasserkocher, Computer und Kaffeemaschinen.

Wer darf eine Geräteprüfung nach DGVU durchführen?

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für die Durchführung der Geräteprüfung verantwortlich ist und diese in Auftrag geben muss. Die Prüfung selbst darf nur von einer hierfür qualifizierten Person (Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für Festgelegte Tätigkeiten) oder im Prüf-team auch gemeinsam mit EUP durchgeführt werden. Das können entweder interne Mitarbeiter des Betriebes sein, die eine entsprechende Schulung und Zertifizierung absolviert haben, oder externe Dienstleister, die auf die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln spezialisiert sind.

Die Prüfschritte einer Geräteprüfung nach DGVU

Eine Geräteprüfung nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (DIN VDE 0701 - 0702) umfasst verschiedene Prüfschritte.

  • Zunächst wird eine Sichtprüfung des Gerätes durchgeführt, um Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstige Mängel festzustellen.
  • Anschließend wird die elektrische Sicherheit des Gerätes geprüft. Hierbei werden unter anderem Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Schutzleiterstrom und Fehlerstrom gemessen. Die Ergebnisse dieser Messungen müssen den festgelegten Grenzwerten entsprechen.
  • Des Weiteren wird bei der Prüfung auch die Funktionstüchtigkeit des Gerätes überprüft. Hierzu wird das Gerät in Betrieb genommen und verschiedene Funktionen und Schalter getestet. Sollten Mängel oder Abweichungen von den Grenzwerten festgestellt werden, müssen diese behoben werden, bevor das Gerät wieder in Betrieb genommen wird.

Prüffristen ortsveränderlicher Geräte

Die Frequenz der Prüfungen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Nutzungshäufigkeit des Gerätes oder der Umgebung, in der es betrieben wird. In der Regel sollten ortsveränderliche Geräte alle 12 Monate und ortsfeste Geräte alle 24 Monate geprüft werden.

Dokumentationspflicht zum Nachweis der Prüfung

Die Dokumentation der Prüfungen ist ein wichtiger Bestandteil der Geräteprüfung.
Hierbei werden die Ergebnisse der Prüfung, der Zeitpunkt der Prüfung und eventuell durchgeführte Reparaturen und Instandsetzungen dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die durchgeführte Prüfung und kann im Falle von Unfällen oder Schäden als Beweis dienen, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Eine Geräteprüfung nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (DIN VDE 0701 - 0702) ist somit ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Durch regelmäßige Prüfungen werden Arbeitsunfälle mit elektrischen Geräten verringert.

Das Seminar Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel liefert alle relevanten Details für den Erhalt und Ausbau der erforderlichen Fachkunde gemäß VDE 0701 und VDE 0702.

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